Leitfaden Einlagenversorgung für Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner.

Umsetzung der DGUV 112-191 (BGR 191) im Betrieb

1. GRUNDLAGEN UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFT DGUV 112-191

  • Sicherheitsschuhe zählen zur persönlichen Schutzausrüstung.
  • Häufiger Fehler: Arbeitnehmer verwenden Ihre privaten Einlagen in den Arbeits-Sicherheitsschuhen.
  • mögliche Folgen: gesundheitliche Schäden des Arbeitnehmers; eingeschränkte Haftung bei Arbeitsunfällen
  • Eine Baumusterprüfung ist notwendig, um die Funktionalität dieser Schutzausrüstung sicherzustellen.
  • Jede Veränderung (wie der Einsatz einer orthopädischen Einlage) setzt das Vorliegen einer speziell darauf bezogenen, weiteren Baumusterprüfung voraus.
  • bei Nichtbeachtung: Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz
  • mögliche Folgen: gesundheitliche Schäden des Arbeitnehmers; eingeschränkte Haftung bei Arbeitsunfällen

Benutzung Fuß- und Knieschutz

Vereinbaren Sie mit unserem Sicherheitsschuh-Experten, Herrn Moritz Förster, einen Beratungstermin.

2. ANBIETER

Die mit DGUV 112-191 gekennzeichnete Baumusterprüfung eines Sicherheitsschuhs stellt eine gesetzliche Mindestanforderung dar. Sie gibt keinen Aufschluss über die Verfügbarkeit baumustergeprüfter Einlagen für das betreffende Schuhmodell. Orthopädische Einlagen werden im Regelfall nicht direkt von den Schuhherstellern oder den PSA-Händlern bereitgestellt, sondern von Herstellern orthopädischer Hilfsmittel vorgefertigt und von qualifizierten Orthopädie-(schuh)technikern angeboten und individuell angepasst.

Aufgrund des hohen finanziellen wie zeitlichen Aufwands für Baumusterprüfungen in der Kombination aus Schuh und Einlagen konzentrieren sich die Einlagen-Hersteller auf ausgewählte Schuhmarken wie Elten, Seitz-Secura oder Atlas mit langfristiger Sortimentspolitik und hoher Verbreitung am Markt. Für kleinere Marken wie auch Discounterware ist daher eine angemessene Einlagenversorgung nicht immer gewährleistet.

Fussscreenings

3. BEDARFSANALYSE – Empfehlung für eine ordnungsgemässe Umsetzung der DGUV 112-191 im Betrieb:

  • Übersicht erstellen zu allen eingesetzten Schuhvarianten und -marken
  • Prüfen, ob für die jeweilige Kombination von Schuhen und orthopädischen Einlagen Baumusterprüfungen gegeben sind
  • Arbeitnehmer, die nicht im Betrieb, aber im privaten Bereich orthopädische Einlagen tragen, sollten dies bei der Bedarfsanalyse angeben.

Um eine ordnungsgemäße Umsetzung der DGUV 112-191 sicherzustellen, empfiehlt sich die Durchführung regelmäßiger Fuß- Screenings im Betrieb. Hierüber lässt sich auch der tatsächliche Einlagenbedarf ermitteln und als Grundlage für die Auswahl geeigneter baumustergeprüfter Schuhmodelle heranziehen

4 FINANZIERUNG UND ABWICKLUNG

  • Abrechnung über Krankenkassen ist für Einlagenversorgungen in Arbeitssicherheitsschuhen meist nicht zulässig, da betrieblichen Anforderungen nachgekommen wird
  • gängige Praxis: Antrag bei der Rentenversicherung
  • Voraussetzung für die Kostenübernahme: Der entsprechende Arbeitnehmer ist bei Antragstellung über 15 Jahre beitragspflichtig versichert.
  • Arbeitnehmer mit weniger Beitragsjahren: möglicher Bezug der Leistung über Sozial-, Arbeits- oder Integrationsämter – je nach Einzelfall

Die jeweilige Vorgehensweise ist sehr unterschiedlich, komplex und bei den einzelnen Behörden zu erfragen.

  • bei erstmaliger Antragstellung auf Kostenübernahme durch die Rentenversicherung:
  • Einreichen von sechs Formularen (diese sind frei abrufbar auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung im PDF-Format)
  • Formular G100: grundlegender siebenseitiger „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag“
  • ergänzend Formular G130: fünfseitige „Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)“
  • zusätzlich Kopie der privaten Einlagenverordnung (Rezept) oder eines ärztlichen Befundberichts zur ärztlichen Bestätigung des Einlagenbedarfs
  • Formular G3003: Information für den Arzt über inhaltliche Details wie auch die Vergütung des Berichts
  • zusätzlich Bestätigung des Arbeitgebers (meist vertreten durch einen Sicherheitsbeauftragten) zur Notwendigkeit für das Tragen von Sicherheitsschuhen einschließlich des eingesetzten Schuhmodells
  • Unterzeichnung einer Datenschutzerklärung durch den Arbeitnehmer für den Orthopädie(schuh)techniker zur Vereinfachung des Verfahrens
  • Kostenvoranschlag des Orthopädie(schuh)technikers für die Rentenversicherung, von dessen Genehmigung die Bewilligung des Antrags maßgeblich abhängt

Der zeitliche wie auch der administrative Aufwand zur Finanzierung der Einlagenversorgung über die Rentenversicherung ist somit hoch und sollte im Vorfeld berücksichtigt werden. Empfiehlt sich bei finanziell aufwendigen Versorgungen (z.B. mit Maßschuhen) eine entsprechende Antragstellung, sind bei regulären Einlagenversorgungen die Prozess- und Verwaltungskosten möglichen Erstattungsbeträgen gegenüberzustellen.

Formular-G100
Formular G130
Sicherheitsschuhe Einlagen

5 EMPFEHLUNG AUS DER PRAXIS

Wir sind Experten in der Einlagenversorgung von Sicherheitsschuhen. Sie erhalten von uns Unterstützung bei der Antragstellung wie auch zu alternativen und einfach umzusetzenden  Finanzierungsvarianten wie z. B. einheitliche Festpreise für Volumenbestellungen. Gerne unterstützen wir Ihren Betrieb mit arbeitsmedizinischen Serviceleistungen – von regelmäßigen Fußdruckmessungen und Beratungen im Betrieb bis hin zu Präventionsmaßnahmen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM).

Profitieren auch Sie für Ihr Unternehmen von unserer Kompetenz und der optimalen Betreuung direkt vor Ort in Frankfurt am  Main.